Eine baskische Aktivistin soll an Spanien ausgeliefert werden. Dort erwartet sie eine Gefängnisstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Womöglich kam ihr Geständnis unter Folter zustande.
(Von Raul Zelik, WoZ 09.06.2016)
Wäre Nekane Txapartegi in Russland geboren, hätte die im April in Zürich verhaftete 43-jährige Baskin vermutlich längst politisches Asyl, und die grossen Medien würden ausführlich über ihren Fall berichten. Doch Txapartegi ist EU-Bürgerin – weshalb über ihre Geschichte in der Schweizer Presse kaum mehr zu lesen war, als dass eine «spanische Terror-Helferin verhaftet» worden sei.
Die Anfänge von Txapartegis politischer Verfolgung liegen zwanzig Jahre zurück. 1995 wurde sie als 22-Jährige zur Gemeinderätin im Dorf Asteasu unweit von San Sebastián gewählt, wo die Linksparteien der baskischen Unabhängigkeitsbewegung bei Wahlen regelmässig zwischen vierzig und fünfzig Prozent der Stimmen erhalten. Vier Jahre später – die Regierung in Madrid verhandelte mit der Eta gerade über eine politische Lösung des Konflikts, und das Ende des bewaffneten Kampfs schien beschlossene Sache – wurde sie überraschend verhaftet und als Terrorunterstützerin angeklagt.
Garzóns Massenprozesse
Geleitet wurde das Verfahren vom Ermittlungsrichter Baltasar Garzón, der sich in den neunziger Jahren unter anderem durch die Verfolgung des chilenischen Militärdiktators Augusto Pinochet international einen Namen gemacht hatte. In Spanien hingegen war Garzón vor allem wegen seiner Prozesse gegen die Linke im Baskenland bekannt. Mit einer Serie von Massenprozessen sorgte er als Ermittlungsrichter der Audiencia Nacional, des Sondergerichtshofs für politische Delikte, dafür, die baskische Unabhängigkeitsbewegung politisch und gesellschaftlich zu isolieren. So entwickelte Garzón eine neue Rechtsinterpretation, der zufolge sämtliche Organisationen, Parteien und Medien der baskischen Unabhängigkeitsbewegung, die sich nicht explizit von der Eta distanzieren, als Terrororganisationen eingestuft werden. In der Folge explodierte die Zahl der baskischen politischen Gefangenen Anfang der 2000er Jahre auf über 700 – deutlich mehr als in den letzten Jahren der Franco-Diktatur.
Garzóns erster grosser Repressionsschlag richtete sich 1998 und 1999 unter anderem gegen die Tageszeitung «Egin», das Netzwerk der Baskisch-Sprachschulen AEK sowie gegen politische Kaderorganisationen der Unabhängigkeitsbewegung.
Im Rahmen dieser Verhaftungswelle wurde auch die zu diesem Zeitpunkt 26-jährige Txapartegi festgenommen und von der spanischen Polizei fünf Tage lang in Kontaktsperre gehalten. In dieser Zeit wurde die Gemeinderätin laut ihrer Aussage schwer gefoltert. Polizisten hätten ihr Plastiktüten über den Kopf gezogen, um Erstickungsanfälle herbeizuführen, mit dem Tod von Verwandten gedroht und sie schliesslich vergewaltigt. Ziel der Misshandlungen sei es gewesen, ein Geständnis zu erzwingen, wobei Txapartegi ihre Aussagen mehrfach habe revidieren müssen.
Torpedierter Friedensprozess
Bei den Misshandlungen ging es offenbar nicht nur um vor Gericht verwertbares Material. Die Verhaftung der Gemeinderätin zielte auch darauf ab, den 1998 in Gang gekommenen Friedensprozess im Baskenland zu torpedieren. Die Eta hatte damals einen unbefristeten Waffenstillstand verkündet, die spanisch-baskischen Mehrheitsparteien PNV, Batasuna und EA sowie die französisch-baskische AB beschlossen die Gründung eines grenzüberschreitenden Parlaments, das sich aus GemeinderätInnen und BürgermeisterInnen zusammensetzte – eine Art Konföderation baskischer Kommunen namens Udalbiltza, die 2003 von Richter Baltasar Garzón ebenfalls verboten wurde.
Die Staatsmacht in Madrid beobachtete diesen Friedensprozess mit grosser Sorge, und die Geheimdienste versuchten, ihn zu sabotieren: Nur wenige Tage nach der Misshandlung Nekane Txapartegis wurde das Eta-Mitglied José Luis Geresta von Unbekannten entführt und erschossen – was selbst baskische Christdemokraten von der «Rückkehr des schmutzigen Kriegs der 1980er Jahre» sprechen liess.
Sechs Jahre Gefängnis
Empört über die neue Repressionswelle, kündigte die Eta ihren Waffenstillstand im November 1999 auf, und die gemässigten baskischen Parteien beendeten das Bündnis mit der Unabhängigkeitslinken.
Auch für Nekane Txapartegi spitzte sich die Lage weiter zu. Obwohl die Gemeinderätin, die während ihrer Untersuchungshaft mit 45 Prozent der Stimmen wiedergewählt worden war, die ihr angetanen Misshandlungen anzeigte und sowohl die Gefängnisärztin als auch Mitgefangene den schlechten Gesundheitszustand Txapartegis bei der Einlieferung in die Haftanstalt zu Protokoll gaben, wurden die Ermittlungen gegen die Polizisten eingestellt.
Nekane Txapartegi hingegen, die Ende 1999 auf Kaution freikam, wurde angeklagt und in einem Massenprozess acht Jahre später zusammen mit 46 weiteren Personen verurteilt. Dieselben Polizisten, die Txapartegi womöglich während ihrer Haft gefoltert hatten, wurden dabei von der Staatsanwaltschaft als «Experten» vorgeladen. Wegen «Unterstützung einer terroristischen Vereinigung» erhielt sie letztinstanzlich sechs Jahre Gefängnis.
Europäische Präzedenzfälle
Diese Erfahrung, der Staatsgewalt wehrlos ausgeliefert zu sein, dürfte eine wichtige Rolle bei Txapartegis Entscheidung gespielt haben, sich dem Haftantritt 2007 zu entziehen. Die Gemeinderätin floh aus Spanien, tauchte unter und bekam wenige Monate später ein Kind, mit dem sie die letzten Jahre in Zürich gelebt hat. Seit ihrer Verhaftung sitzt Nekane Txapartegi nun im Bezirksgefängnis Zürich, Anfang Mai hat sie beim Staatssekretariat für Migration ein Asylgesuch gestellt. Die in der Zwischenzeit gegründete Solidaritätsgruppe «Free Nekane!» bemüht sich gemeinsam mit einem Anwalt um ihre Freilassung.
Der in Berlin lebende Jurist Jonan Lekue, der in den vergangenen Jahren immer wieder baskische Linke bei Auslieferungsverfahren beraten hat, sieht den Fall Txapartegi als neuerlichen Beleg für die Haltung Madrids, jede politische oder humanitäre Lösung im baskischen Konflikt zu blockieren: «Die Eta hat ihren bewaffneten Kampf 2011 beendet und bemüht sich seitdem um eine geordnete Übergabe der Waffenarsenale. Aber nicht mal dazu ist Madrid bereit. Stattdessen versucht der Staat, mithilfe von Verhaftungen den Eindruck zu erzeugen, man kämpfe weiterhin gegen den Terrorismus.»
Dass sich die spanischen Behörden mit der Verhaftung gezielt an Txapartegi rächen wollen, glaubt Lekue zwar nicht. Aber mit Sicherheit seien Txapartegis Aussagen zur Folter 1999 ein zentraler Aspekt im Auslieferungsverfahren. Es sei völlig unkalkulierbar, wie spanische PolizistInnen und VollzugsbeamtInnen nach einer möglichen Auslieferung mit ihr umgehen würden. Die Gefahren für ihre physische und psychische Unversehrtheit seien gross.
Aus diesem Grund verweigerte 2013 ein belgisches Gericht die Auslieferung einer angeblichen Eta-Unterstützerin nach Spanien, weil man die Rechte der Beschuldigten dort für nicht gewährleistet hielt. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg vergangene Woche den spanischen Staat wegen Folter baskischer Gefangener und der Nichtuntersuchung der Vorwürfe durch die Justiz zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Schweizer Justiz könnte sich also auf europäische Präzedenzfälle berufen und die Auslieferung verweigern.
www.woz.ch/1623/auslieferung/auf-der-flucht-vor-der-spanischen-justiz