Artikel Sonntagszeitung: Spanien wegen „illegaler Fahndung“ in Zürich angezeigt

Eine in der Schweiz untergetauchte baskische Politaktivistin soll von inoffiziell eingereisten Polizisten beschattet worden sein (Martin Stoll, Sonntagszeitung,  26. Juni 2016)

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Bern Mit einer Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft fordert eine in Auslieferungshaft sitzende Baskin, dass eine mögliche illegale Aktion der spanischen Behörden in der Schweiz aufgeklärt werde.

Neun Jahre lang war die 43-jährige Nieve Txapartegi auf der Flucht und lebte mit ihrem Kind unentdeckt in Zürich. Am 6. April dieses Jahres wurde sie verhaftet. Weil sie für die baskische Untergrundorganisation Ausweise beschafft und in Europa und Südamerika weitere Aufträge ausgeführt haben soll, wurde sie von einem spanischen Gericht 2009 zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Danach tauchte die Politaktivistin ab.

Die Anwälte der Frau glauben, dass die Verhaftung nur dank einer illegalen Aktion der spanischen Behörden in der Schweiz möglich gewesen ist. Nach ihrer Verhaftung sagte Txapartegi den Schweizer Untersuchungsbehörden, sie sei im Januar 2015 in Zürich von der spanischen Polizei überwacht worden. Zwei Spanisch sprechende Männer und eine Frau hätten sich an ihre Fersen geheftet, als sie in Zürich-Oerlikon eine Person treffen wollte, die aus dem Baskenland angereist war. «Sie haben mich und meine Tochter verfolgt», gab Txapartegi der Polizei zu Protokoll, «ich möchte das aufklären lassen.»

Spanische Polizei habe bei Treffen mit Fedpol informiert

Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigt, dass bei ihr eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat eingegangen sei. Ob sie beim Bundesrat – wie in solchen Fällen üblich – um die Ermächtigung für die Ermittlungen nachgefragt hat, sagt die BA nicht.

In einer Stellungnahme stellt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Geschehnisse als normale Ermittlung dar. Die spanische Polizei habe bei einem Treffen über Hinweise informiert, wonach sich die gesuchte Person in der Schweiz befinden könnte. In der Folge hätten die Schweizer Behörden den Aufenthaltsort der Frau evaluiert.

«Fedpol hat keine Aktivitäten der spanischen Behörden festgestellt oder Kenntnis von solchen Aktivitäten», heisst es in der Stellungnahme. Txapartegi widersetzt sich dem Auslieferungsersuchen, das die spanischen Behörden gestellt haben.

Der Genfer Anwalt Olivier Peter verteidigt die Frau. Er möchte, dass der Bundesrat bei der spanischen Regierung vorstellig wird, um die Vorwürfe zu klären. Illegale Operationen der spanischen Polizei gegen Exponenten der ETA seien auch in Frankreich oder Ecuador bekannt geworden. Starke Indizien würden dafür sprechen, dass dies in der Schweiz ebenfalls der Fall gewesen sei.