GARA: Die Schweiz drängt Madrid aufzuklären, ob ihre Polizeibeamten Txapartegi ohne Erlaubnis verfolgten

Übersetzung

Nekane Txapartegi hat Anzeige erstattet, weil spanische Polizisten sie im Januar 2015 in Zürich identifizierten. Die Schweizer Behörden gaben zu, dass sie von der Aktion (diesem Einsatzkommando) keine Kenntnis hatten und verlangen jetzt, im Rahmen des Auslieferungsgesuchs, von Madrid eine Erklärung. Weiterhin fordert die Schweiz Unterlagen zur angezeigten Folter von Txpartegi. (Alberto Padrilla, GARA Paperezko Edizioa, 2. Juli 2016)

Rueda de prensa ofrecida en Bilbo por representantes de Askatasuna, Gurasoak, Torturaren Aurkako Taldea (TAT) y ciudadanos vascos torturados por Ertzaintza, Policía española y Guardia Civil en la que han denunciado los malos tratos recibidos por Ibon Meñika tras su detención la pasada semana. En la imagen, Nekane Txapartegi (torturada y violada por la Guardia Civil).

Rueda de prensa ofrecida en Bilbo por representantes de Askatasuna, Gurasoak, Torturaren Aurkako Taldea (TAT) y ciudadanos vascos torturados por Ertzaintza, Policía española y Guardia Civil en la que han denunciado los malos tratos recibidos por Ibon Meñika tras su detención la pasada semana. En la imagen, Nekane Txapartegi (torturada y violada por la Guardia Civil).

Die Schweizer Behörden verlangen, dass der spanische Staat die Tätigkeit
der Polizisten erklärt, die Nekane Txapartegi am 4. Januar 2015
identifizierten – sechs Monate bevor Madrid einen Auslieferungsantrag gegen
die aus politischen Gründen geflüchtete Baskin gestellt hat. So steht es in
dem Dokument, zu dem die Zeitung GARA Zugang hat. Darin verlangt die für
die Auslieferung zuständige schweizerische Behörde von Madrid auch eine
Stellungnahme zu den Anschuldigungen der aus Asteasu stammenden Txapartegi.
Bei ihrer Festnahme am 6. April dieses Jahres, erklärte sie, dass sie vor
eineinhalb Jahren von drei spanischen Beamten identifiziert wurde. Das
Schweizer Bundesamt für Justiz räumte ein, dass es darüber keine Kenntnis
hatte, was bedeuten würde, dass Madrid ohne Erlaubnis agierte.

Die Erklärung warum die spanischen Agenten (Polizei, Guardia Civil oder
Geheimdienst) ohne Genehmigung in einem europäischen Land agierten, ist
nicht das Einzige was der Fachbereich Auslieferung des Schweizer Bundesamts
für Justiz verlangt. Er fordert vom spanischen Justizministerium, welches
das Auslieferungsgesuch führt, weiterhin auch Informationen über die
Folteranzeige von Txapartegi.

In diesem Sinne erinnert die Schweizer Justiz daran, dass die geflüchtete
Baskin nach ihrer Verhaftung 1999 schwere Folter angezeigt hat und das
trotz ihrer entsprechenden Mitteilung an die spanischen Richter, diese die
Klage eingestellt haben. Außerdem soll die durch Txapartegi eingereichte
Anfechtung ihrer Verurteilung untersucht werden – gemäß ihrer Angabe, wurde
sie im Massenermittlungsverfahren 18/98 aufgrund ihrer unter Folter
getätigten Aussage verurteilt.

http://www.naiz.eus/eu/hemeroteca/gara/editions/2016-07-02/hemeroteca_articles/suiza-insta-a-madrid-a-explicar-si-sus-agentes-persiguieron-a-txapartegi-sin-permiso